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   SG Augsburg, 03.03.2017 - S 1 R 886/15   

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https://dejure.org/2017,70925
SG Augsburg, 03.03.2017 - S 1 R 886/15 (https://dejure.org/2017,70925)
SG Augsburg, Entscheidung vom 03.03.2017 - S 1 R 886/15 (https://dejure.org/2017,70925)
SG Augsburg, Entscheidung vom 03. März 2017 - S 1 R 886/15 (https://dejure.org/2017,70925)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Selbständige Tätigkeit als Palliativmediziner

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Augsburg, 03.03.2017 - S 1 R 886/15
    Wenn die Beklagte nun grundsätzlich zutreffend einwendet, dass die sozialversicherungsrechtliche Einordnung eines Vertragsverhältnisses nicht der Disposition der Vertragspartner unterliegt, übersieht sie gleichzeitig, dass das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 28.05.2008 (B 12 KR 13/07 R Rn. 16, zitiert nach juris) klargestellt hat, dass "dem im Vertrag dokumentierten Willen der Vertragsparteien, kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, jedenfalls dann indizielle Bedeutung zukommt, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird." Davon ist vorliegend auszugehen.
  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

    Auszug aus SG Augsburg, 03.03.2017 - S 1 R 886/15
    Grundlage der Beurteilung sind die aufgrund der vertraglichen Vereinbarung tatsächlich gelebten Verhältnisse, zu denen die rechtlich relevanten Umstände gehören, die im Einzelfall eine wertende Zuordnung zum Typus der abhängigen Beschäftigung erlauben (BSG vom 28.09.2011, B 12 R 17/09 R).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Augsburg, 03.03.2017 - S 1 R 886/15
    Diese wird dadurch deutlich, dass der Beschäftigte in einen fremden Betrieb eingegliedert ist und dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (BSGE 45, 199).
  • LSG Bayern, 17.11.2009 - L 5 R 935/08

    Pflicht einer GmbH zur Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen i.R.e.

    Auszug aus SG Augsburg, 03.03.2017 - S 1 R 886/15
    Den vertraglichen Abreden wird daher nur dann Vorrang gegenüber den tatsächlichen Verhältnissen eingeräumt, wenn sie sich im Bereich des rechtlich Zulässigen halten (BayLSG vom 17.11.2009, L 5 R 935/08).
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